Beitragsordnung Gültig ab 01.01.2023
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung des Vereins am 02.12.2014 gemäß § 6
der Satzung beschlossen.
Die erste Änderung wurde am 05.01.2023 in der Mitgliederversammlung beschlossen.
Sie regelt die finanziellen Verpflichtungen der Mitglieder bezüglich der Gebühren, Beiträge, Umlagen,
Provisionen, des Kostenersatzes, etc.
§ 2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Gebühren, Beiträge, Umlagen, Provisionen,
des Kostenersatzes, etc.
Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 3 Beiträge
1. Grundbeitrag: monatlich
1.1. Aktive natürliche Personen von 16 bis 17 Jahren 1,00€
1.2. Aktive natürliche Personen im Leistungsbezug 1,00€
1.3. Aktive natürliche Personen ab 18 Jahren 10,00€
1.4. Fördermitglieder
1.4.1. Natürliche Personen 10,00€
1.4.2. Juristische Personen 50,00€
1.5. Ehrenmitglieder 0,00€
2. Aufnahmegebühren: einmalig
2.1 Aktive natürliche Personen von 16 bis 17 Jahren 20,00€
2.2. Aktive natürliche Personen ab 18 Jahre 20,00€
2.3. Fördermitglieder
2.3.1. Natürliche Personen 20,00€
2.3.2. Juristische Personen 500,00€
2.5. Ehrenmitglieder 0,00€
- Für die Beitragshöhe ist der bestehende und ggf. der angestrebte Mitgliederstatus
maßgebend. - wird die Art der Mitgliedschaft gewechselt, so ist der Differenzbetrag zwischen altem und
neuem Aufnahmebeitrag zu zahlen. - Eine Erstattung von gezahlten Aufnahmebeiträgen erfolgt nicht.
- Die Mitgliedschaft wird durch die Zusendung des Mitgliedsausweises mit ggf. weiteren
Informationen bestätigt. - Änderungen der persönlichen Angaben, namentlich der Adresse und der Emailanschrift
sind schnellstmöglich der Geschäftsstelle mitzuteilen. - Der Mitgliedsbeitrag wird durch Sepa-Lastschrift-Mandat bei Aufnahme und dann jährlich
am 15.2. des jeweiligen Kalenderjahres eingezogen. - Der Aufnahmebeitrag wird sofort eingezogen.
- Fällt der 15. Auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt für den Einzug der nächste
Arbeitstag. - Erfolgt der Vereinseintritt innerhalb des Jahres, so erfolgt die Berechnung des 1.
Jahresbeitrages anteilmäßig nach Monaten. - Für Klärungen bei Unstimmigkeiten der Beitragsrechnungen setzen Sie sich bitte vor einer
Rückbuchung mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung. So können zusätzliche Kosten
vermieden werden. - Wer auf die Anmahnung seiner Beitragsschuld nicht innerhalb einer angemessenen Frist
Reagiert, kann aus dem Verein ausgeschlossen werden. Näheres regelt die Satzung.
§ 4 Gebühren für Mahnungen
Für Mahnungen werden Mahngebühren von pauschal 25 Euro pro Mahnung erhoben.
Kosten eines eventuellen amtlichen Mahn- und Einzugsverfahrensverfahrens werden zusätzlich
berechnet. Für Rückbuchungen werden die von den Banken berechneten Gebühren geltend
gemacht.
§ 5 Vereinskonto
Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur auf das Vereinskonto bei der Deutschen Skatbank
IBAN DE41 8306 5408 0004 1848 58, BIC GENODEF1SLR bewirkt werden.
§ 6 Kontakt
- 1. Vorsitzende/r
- 1. stellvertretende/r Vorsitzende/r
- 2. stellvertretende/r Vorsitzende/r
- Schatzmeister/in
- Schriftführer/in
- Beisitzer/in für Öffentlichkeitsarbeit
- Geschäftsstelle
§ 7 Datenschutz
Die Erhebung aller fälligen Gebühren, Beiträge, Umlagen, Provisionen, des Kostenersatzes, etc.
erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach
dem Bundesdatengesetz gespeichert. Die Daten werden am 31.12. des Jahres gelöscht, das auf die
Beendigung der Mitgliedschaft folgt.